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Kosten und Rückerstattungen

Image by Visual Stories || Micheile

Mutter-Kind-Pass-Beratung

€ 50

Dauer: bis zu 1h
Ort: Berufssitz der Hebamme

-
Rückerstattung*:

€ 50

Mutter-Kind-Pass-Beratung
Hebammensprechstunde

Hebammensprechstunde

€ 60

-

Dauer: bis zu 1h

(jede weitere angefangene Viertelstunde € 15)
Ort: Berufssitz der Hebamme

-
Rückerstattung*:

€ 24**

Hausbesuch in der Schwangerschaft

Geburtsvorbereitung

€ 180

Dauer: bis zu 3h

(jede weitere angefangene Viertelstunde € 15)
Ort: Berufssitz der Hebamme


Rückerstattung*:

je nach Versicherung

Individuelle Geburtsvorbereitung

Hausbesuch

€ 80

+ € 0,80 / km (+ evtl. Parkgebühren)

Dauer: bis zu 1h

(jede weitere angefangene Viertelstunde € 20)

Ort: Wohnsitz der Schwangeren bzw. Wöchnerin

Rückerstattung*​:

€ 36,80** + € 0,34*** / km

Hausbesuch im Wochenbett

Sonstiges

€ 5 Materialkosten (€ 10 bei ambulanter Geburt) - einmalig

bei Wochenbettbetreuung

€ 60 Kontaktpauschale**** (€ 80 bei ambulanter Geburt) - einmalig

bei Wochenbettbetreuung

€ 15 Wochenend- und Feiertagszuschlag - pro Samstag, Sonn- bzw. Feiertag

Rückerstattung*​:

€ 3,96 Materialkosten (€ 7,92 bei ambulanter Geburt)

€ 4,24 pro Sonn- bzw. Feiertag

* Voraussichtliche Rückerstattung nach aktuell geltenden Kassentarifen der ÖGK (https://www.hebammen.at/eltern/kosten/kassentarife-2/), Stand: ab 01.01.2023. Alle Angaben ohne Gewähr.

** Rückerstattung in der Schwangerschaft bei geplanter ambulanter Geburt von 2 Hausbesuchen bzw. Hebammensprechstunden ab der 22.SSW bzw. bei geplantem stationärem Aufenthalt im Krankenhaus von 1 Hausbesuch bzw. Hebammensprechstunde ab der 32.SSW und im Wochenbett von täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt (bzw. bis zum 6. Tag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt) und 6 bzw. 7 weiteren Hausbesuchen bzw. Hebammensprechstunden vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt.

*** Rückerstattung nur jener km bis zur nächstgelegenen Hebamme.

**** inkludiert alle Kontakte via Anruf, SMS oder E-Mail ab Betreuungsbeginn bis zur 8. Woche nach der Geburt.

Verweise
Image by Berke Can
Tarife und Rückerstattungen: Impressum

Ich bin eine Wahlhebamme, d.h. die Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen geht direkt an mich und ihr könnt dann die Honorarnote bei eurer Krankenkasse einreichen und einen Antrag auf Kostenrückerstattung stellen.
 
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 80% des jeweils gültigen Tarifs der Krankenkasse.
 
Die Hebammen-Beratung im Mutter-Kind-Pass (18. - 22. Schwangerschaftswoche) wird hingegen zu 100% von der Krankenkasse rückerstattet.

Zusatzleistungen, die von der jeweiligen Krankenkasse nicht angeboten werden, müssen zur Gänze selbst bezahlt werden.
 
Am besten erkundigt ihr euch direkt bei eurem Versicherungsanbieter über etwaige Kostenrückerstattungen.

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